Kabel- und Kommuniondeichung
Von Alters her galt hier der Grundsatz der Kabeldeichung, d.h. jeder Landbesitzer mit Ländereien hinter den Deichen hatte ein Deichstück zu unterhalten (Deichpfand). Die Deichlast hatte Vorrang vor allen anderen Lasten. Wer sein Pfand nicht mehr unterhalten konnte, musste vor der Gemeinde und den Deichrichtern einen Spaten in den Deich stecken und schwören, dass er nicht mehr in der Lage sei, den Deich zu unterhalten. Damit gab er seinen Besitz hinter dem Deich auf. Deichpfand und Hof fielen anschließend demjenigen zu, der den Spaten wieder aus dem Deich zog (Spatenrecht). Hierdurch entstand der Spruch "De nich will dieken, de mutt wieken".
Es gab auch die Kommuniondeichung, welche die gesamte ordentliche und außerordentliche Unterhaltung der Deiche auf gemeinschaftliche Kosten der deichpflichtigen Interessenten regelte. Auch heute gibt es eine ordentliche und eine außerordentliche Unterhaltungspflicht der Deiche. Bei der ordentlichen Unterhaltung handelt es sich um die jährlich wiederkehrenden Arbeiten - Beseitigung der Maulwurfshaufen, der Trittspuren der Tiere, die den Deich "durchlässig" machen würden, und die Beseitigung des "oberständigen" Grases sowie der Treibsel bzw. Decken, die die Fluten immer wieder an den Deich anspülen. Zu den außerordentlichen Deichlasten gehört die Beseitigung von z. B. schweren Sturmflutschäden. Diese Beseitigung wird aus Gemeinschaftsmittel der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen finanziert. Der Bund trägt 70% der Kosten, das Land 30%.
Die Höhe und das Profil der Deiche wurden, den jeweiligen Möglichkeiten entsprechend, laufend den geltenden Erkenntnissen und Erfahrungen durch vorangegangene Sturmfluten angepasst. Im Verlauf der Jahrhunderte wurden die Deiche höher und breiter, was Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen können.
Entwicklung Deichquerschnitt