In unserer Funktion als Wasser- und Bodenverband sind wir für die folgenden drei wesentlichen Aufgaben verantwortlich:
In seiner Funktion als Deichverband gemäß § 7 des Nds. Deichgesetzes (NDG) gewährleistet er den Schutz von Grundstücken vor Sturmflut, einschließlich der Durchführung von notwendigen Maßnahmen im Deichvorland.
Diesem Aufgabenbereich ist die Beitragsabteilung I zugeordnet.
Beitragsklassen 100/101
In seiner Funktion als Unterhaltungsverband gemäß § 64 des Nds. Wassergesetzes (NWG) unterhält der Hadelner Deich- und Gewässerverband die Gewässer II. Ordnung inklusive der Unterhaltung und dem Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen.
Diesem Aufgabenbereich ist die Beitragsabteilung II zugeordnet.
Beitragsklassen 200/201 (Mindestbeitrag Fläche 1 ha)
In seiner Funktion als Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG) obliegt dem Hadelner Deich- und Gewässerverband als 3. Aufgabe die Herstellung und Unterhaltung von Gewässern und Anlagen (Polderschöpfwerke u.a.) sowie die Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung.
Diesem Aufgabenbereich ist die Beitragsabteilung III zugeordnet.
Beitragsklassen 300/301, 400/401, 500/501, 600/601 (Mindestbeitrag Fläche 1 ha)
Aufgrund der gestiegenen Kosten, von u. a. Material und Energie, kommen wir im Jahr 2025 um eine weitere Anpassung der Gebühren nicht drum herum. Wir bedauern diesen Schritt, können Ihnen aber versichern, dass mit der Gebührenerhebung keine Gewinnerzielung angestrebt wird, sondern alle Gelder stets in die Instandsetzung der Rohrleitung, Pumpen und ähnliches, sowie in den Deichschutz und in die Unterhaltung der Gewässer II. und III. Ordnung gehen. Die Beiträge kommen somit durch die Maßnahmen direkt der Allgemeinheit zugute.
Der Erschwernisbeitrag ist zusätzlich zum normalen Flächenbeitrag zu zahlen, wenn Besonderheiten des Grundstückes zu einem verstärkten oder erhöhten Wasserabfluss führen. Dieses ist insbesondere bei sogenannten "versiegelten Grundstücken" der Fall. Durch die Verdichtung der Erdoberfläche kann hier das Wasser nicht normal versickern, wie es bei "grünen" Grundstücken möglich ist.
Der Erschwernisbeitrag wird nach Nutzungsart und Versiegelungsgrad berechnet. Anhand der jedem Flurstück von den Katasterämtern zugeordneten Nutzungsartenkennung erfolgt die Hebung des zusätzlichen Erschwernisbeitrages. Sollte die der Berechnung zugrundeliegende Nutzungsart offensichtlich für das gesamte Flurstück nicht der tatsächlichen Nutzung entsprechen, können Anträge auf deren Änderung beim zuständigen Katasteramt gestellt werden.
Sie haben Ihr Grundstück verkauft oder es gab eine Änderung in den katasteramtlichen Daten bzw. steuerliche Einheitswertänderungen?
Teilen Sie dem Verband Flächen- und Eigentumsänderungen unter Beifügung von Umschreibungsunterlagen des Grundbuchamtes bitte umgehend mit. Nur so kann die Veranlagung nach dem aktuellen Veranlagungsstand erfolgen. Dem Verband werden automatisch nur einmal jährlich die Änderungen mitgeteilt. Da die Beitragspflicht am 01.01. des Veranlagungsjahrs entsteht beachten Sie auch bitte, dass ein Verkauf im laufenden Kalenderjahr von uns erst im Folgejahr berücksichtigt werden kann. Das bedeutet, dass der Jahresbescheid für das aktuelle Jahr nicht geändert wird und keine anteilige Abrechnung der Beiträge erfolgen kann.
Eine Aufteilung anteiliger Zeiträume zwischen Verkäufer und Käufer muss auf privatrechtlicher Ebene erfolgen. Die Beiträge zum Hadelner Deich- und Gewässerverband sind grundsätzlich Jahresbeiträge. Sie werden mit dem Beitragsbescheid angefordert und sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang des Bescheides fällig. Bei nicht fristgerechter Bezahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge festgesetzt. Ferner sind die Kosten einer eventuellen zwangsweisen Beitreibung zu zahlen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beitragsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form erhoben werden. Bei der Einreichung in elektronischer Form ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Zu richten ist die Klage gegen den Verband, dessen Beitragsforderungen bestritten werden. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung und befreit nicht von der Verpflichtung den angeforderten Betrag fristgerecht an den Verband zu zahlen.
Sollten Sie Fragen zum Heranziehungsbescheid haben möchten wir Sie bitten, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Achtung, kleiner Hinweis:
Sollten Sie bereits für das Niederschlagswasser, die Trink- und/oder Schmutzwassergebühren ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt dieses NICHT automatisch für die Deich- und Entwässerungsbeiträge.
Hierfür nutzen Sie bitte das Formular, welches dem Bescheid über die Deich- und Entwässerungsbeiträge beigefügt wurde, oder laden Sie sich unser Formular hier herunter.
Bei Änderungen oder Fragen zu Ihrem Bescheid rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail. Die Kontaktdaten der Beauftragten finden Sie oben rechts auf Ihrem Bescheid.
Wasser- und Bodenverbände Otterndorf
Raiffeisenstraße 10
21762 Otterndorf
Tel.: +49 4751 - 9235-0
Fax: +49 4751 - 9235-40
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