Wasser- und Bodenverbände Otterndorf

Gewässerunterhaltung - Beitragsabteilung II

Der Hadelner Deich- und Gewässerverband unterhält die Gewässer II. Ordnung im Sinne des Nds. Wassergesetzes (NWG) sowie die Gewässer III. Ordnung im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG). Hauptaufgabe des Verbandes ist es durch entsprechende Maßnahmen die Gewässer zu unterhalten, um so die Entwässerung sicherzustellen.

Die Entwässerung des Hadelner Gebietes und des Gebietes im Bereich der Stadt Cuxhaven war schon seit jeher ein schwieriges Thema, da es sich hier um eine "Tieflandmulde" handelt, die von allen Seiten von höheren Ländereien umgeben ist. Lediglich im Norden ergibt sich als Grenze die Elbe als Hauptvorfluter dieses Gebietes. Während das Gelände im sogenannten Sietland zum Teil unter NN liegt, liegen die Ländereien an der Küste um NN +2,00 m bzw. noch höher, sodass ohne Anordnung von Schöpfwerken eine Entwässerung des Sietlandes in die höher gelegenen Bereiche nicht möglich wäre. Um die Entwässerung dieser Gebiete zu gewährleisten, ist die Gewässerunterhaltung durch entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen, sowie die Unterhaltung und der Betrieb von Anlagen wie Schöpfwerken, Sielen und Stauanlagen unersetzlich. Diese Maßnahmen können sein:

Gewässerunterhaltung durch

  • Entschlammung
  • Mähkorbreinigung
  • Krauten
  • Buschbeseitigung
  • Stackung

Betrieb und Reparatur der Haupt- und Polderschöpfwerke
Unterhaltung und Reparatur der Polderleitungen

Buschbeseitigung

Stackung

Entschlammung

Gewässerräumung

Das Verbandsgebiet des Hadelner Deich- und Gewässerverbandes umfasst 63.163 ha. Um die Entwässerung sicherzustellen, werden 423 km Gewässer II. Ordnung sowie 341,8 km Gewässer III. Ordnung unterhalten. Darum kümmern sich die Mitarbeiter der betriebseigenen Bauhöfe in Otterndorf und Bad Bederkesa. Der Otterndorfer Bauhof wird übrigens auch zur Unterhaltung des Deiches mit tätig.

Die Reinigung der Wasserläufe II. Ordnung erfolgt beispielsweise größtenteils einmal jährlich mit eigenem Gerät oder auch mit angemieteten Baggern. Allerdings verbleiben doch einige Gewässer, bei denen ein Mähboot eingesetzt werden muss oder sogar per Handarbeit mit Böschungsmähern gearbeitet wird.


Geschäftsstelle

Wasser- und Bodenverbände Otterndorf
Raiffeisenstraße 10
21762 Otterndorf

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