Aktuelle Informationen
Informieren sie sich nachfolgend über aktuell anstehende Themen oder stöbern Sie in älteren Informationen, vielleicht finden Sie eine Antwort auf Ihre Fagen.
Unsere aktuellen Stellenauschreibungen finden Sie hier:
Einladung zur Verbandsversammlung
Am Dienstag, dem 25. November 2025 findet um 18:00 Uhr im Sitzungsraum der Geschäftsstelle, Raiffeisenstraße 10, 21762 Otterndorf die öffentliche VERBANDSVERSAMMLUNG statt.
Tagesordnung:
01. Eröffnung der Versammlung.
02. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der anwesenden Vertreter.
03. Pflichtenbelehrung der neu gewählten Mitglieder der Verbandsversammlung gemäß § 43 i.V. mit § 54 NKomVG und Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG.
04. Feststellung der Beschlussfähigkeit.
05. Feststellung der Tagesordnung.
06. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Verbandsversammlung vom 26. November 2024.
07. Berichte des Verbandsvorstehers und des Geschäftsführers.
08. Beratung und Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 und Entlastungserteilung.
09. Übernahme Schmutzwasser im Bereich Otterndorf, Osterbruch, Neuenkirchen und Nordleda.
10. Beratung und Wahl eines zusätzlichen Ausschussmitglieds.
11. Beratung und Beschluss über die siebte Satzung zur Änderung der Verbandsordnung.
12. Beratung und Beschluss über die siebte Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung.
13. Beratung und Beschluss über die vierte Satzung zur Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung.
14. Beratung und Beschluss über die dritte Satzung zur Änderung der Satzung der Übertragung der Abwasserbeseitungspflicht.
15. Beratung und Beschluss über die sechste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen.
16. Beratung und Beschluss über den Wirtschafts-, Finanz- und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 - Beschluss der Haushaltssatzung 2026.
17. Information über die im Jahre 2025 getätigte Darlehnsaufnahme und Beschluss über die Darlehnsaufnahme 2026.
18. Anfragen - Anregungen.
19. Schließung der Verbandsversammlung.
Wasserversorgungsverband Land Hadeln
Uwe Haase
Verbandsvorsteher
Schutz vor Frosteinwirkungen
Der Wasserversorgungsverband Land Hadeln weist darauf hin, dass Wasserzähler und Armaturen vor Frosteinwirkungen zu schützen sind. Besonders gefährdet durch Frost sind nicht bezogene Neubauten, Wochenendhäuser, Weideanschlüsse und Baustellenanschlüsse. Die Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer) haften für alle Frostschäden gemäß der Verbandssatzung. Die Inhaber von Wochenendgrundstücken und Weideanschlüssen mit Wasserzählerschächten werden gebeten, den Wasserzähler vor der Frostsicherung selbst abzulesen und nach Aufforderung den Zählerstand mitzuteilen.
Die Benutzung der Hydranten für Übungszwecke der Feuerwehren und für Baustellen ist ab 1. November 2025 bis zum 31. März 2026 untersagt. Die Benutzung der Hydranten im Ernstfall ist dem Verband umgehend anzuzeigen, damit die ordnungsgemäße Entleerung der Hydranten vorgenommen werden kann.
Schau der Polderanlagen
Die Schau der Polderanlagen im Verbandsgebiet findet ab 15. November 2025 statt.
Hiermit werden die Unterhaltungspflichtigen aufgefordert, die von ihnen zu unterhaltenden Teile der Polderanlagen ordnungsgemäß herzurichten und die Einlaufschächte, Sammler/Sauger zu entschlammen, schadhafte Schächte sind auszuwechseln. Das erforderliche Material kann beim Verband Raiffeisenstraße 10, 21762 Otterndorf angefordert werden.
Warnung vor Betrugsmaschen
Sehr geehrte Kunden,
unter dem Vorwand eine Wasserdruckmessung durchführen bzw. Wasserproben nehmen zu wollen, versuchen sich Betrüger Zutritt zu Gebäuden zu verschaffen und bestehlen ggf. die Bewohner.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass sich unsere Mitarbeiter stets ausweisen können und mit Fahrzeugen unterwegs sind, auf denen die Unternehmensbezeichnung Wasserversorgungsverband Land Hadeln zu erkennen ist.
Sollten Sie Zweifel haben, dass ein Mitarbeiter des WVV Land Hadeln vor der Tür steht, rufen Sie uns unter der Telefon-Nr. 0 47 51 / 92 35-0 an, damit wir dieses ggf. bestätigen können.