Rechtsgrundlagen
Der Hadelner Deich- und Gewässerverband erlässt seinen Beitragsbescheid auf Basis der §§ 28-31 des Wasserverbandsgesetzes in der Fassung vom 15.05.2002 in Verbindung mit den §§ 33-36 der Verbandssatzung des Hadelner Deich- und Gewässerverbandes in der Fassung vom 14.10.2021 sowie der Haushaltssatzung des Hadelner Deich- und Gewässerverbandes in der Fassung vom 14.03.2023.
Durch Ihren im Verbandsgebiet gelegenen Grundbesitz (dingliche Mitgliedschaft gem. § 3 der Verbandssatzung), sind Sie zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet, auf der Vorderseite Ihres Bescheides sind die jeweils veranlagten Einzelbeträge ersichtlich. Die Beitragspflicht entsteht am 01. Januar des Kalenderjahres (Beitragsjahr) auf Basis der Katasterbestände, die dem Verband gemeldet wurden. Bei Fragen zu den berücksichtigten Flächen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Jedes Mitglied kann während der Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle in Otterndorf Einsicht in die ihn betreffenden Veranlagungsgrundlagen nehmen.
Eigentums- bzw. Flächenänderungen im laufenden Jahr werden erst im folgenden Beitragsjahr berücksichtigt, eine anteilige Ermittlung der Beitragsschuld ist grundsätzlich nicht möglich. Teilen Sie bitte dem Verband Änderungen unter Beifügung von Umschreibungsunterlagen des Grundbuchamtes umgehend mit.
Sollten Sie Fragen zum Heranziehungsbescheid haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Rechtsbehelfsbelehrung zum Heranziehungsbescheid:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsbericht Stade, Am Sande 4a, 21682 Stade schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form erhoben werden. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung und befreit nicht von der Verpflichtung den angeforderten Betrag fristgerecht an den Verband zu zahlen.