Wasser- und Bodenverbände Otterndorf

Frage- und Antwort-Sammlung

Falls nicht, dann fragen Sie uns gerne direkt per Telefon (04751) 92 35-21 oder per E-Mail unter beitrag@wasser-otterndorf.de.

 

Warum bin ich eigentlich Mitglied?

Jeder Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte, der ein Grundstück im Verbandsgebiet des Hadelner Deich- und Gewässerverbandes besitzt, ist zwangsläufig Mitglied. Es handelt sich um eine so genannte dingliche Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft endet nur, wenn das Flurstück verkauft oder vererbt wird. Sie geht dann automatisch auf den Rechtsnachfolger über.

 

Muss ich den Beitrag zahlen, auch wenn ich mein Grundstück verkauft habe?

Grundsätzlich ist derjenige beitragspflichtig, der zum Stichtag 01.01. eines Jahres grundbuchlich eingetragener Eigentümer war. Also auch, wenn das Grundstück bereits im Februar des Jahres verkauft wurde, besteht die Beitragspflicht für das betreffende Jahr fort.

 

Für das Grundstück gibt es mehrere Eigentümer, warum ist der Beitragsbescheid gerade an mich gerichtet?

Gemeinsame Eigentümer oder Erbbauberechtigte gelten laut § 22 des Wasserverbandsgesetzes als ein Mitglied. Schulden mehrere Mitglieder eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu erbringen hätte, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. In diesem Fall erhält der im Grundbuch ersteingetragene den Bescheid. Bis zur Erbringung der gesamten Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet. Eine Aufteilung nach Anteilsverhältnissen wäre für den Verband mit zu hohen Verwaltungskosten verbunden. In so einem Fall müssten Sie sich privatrechtlich mit den Miteigentümern auseinandersetzen.

 

Mein Grundstück liegt nicht unmittelbar an einem Gewässer! Warum muss ich trotzdem Beiträge zahlen? 

Als Vorteil im Sinne des § 30 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz gilt auch die Möglichkeit des Abfließens oder der unterirdischen Abgabe des auf die Grundfläche anfallenden Niederschlagswassers in das zu unterhaltende Verbandsgewässer.

 

Wofür werden die Mitgliedsbeiträge verwendet?

Mit den Mitgliedsbeiträgen werden die Unterhaltung der Verbandsgewässer, der Verbandsanlagen und der Deiche finanziert. Dies ist zwingend erforderlich, denn das Niederschlagswasser muss in die Elbe abgeleitet werden. Andersherum muss aber auch das deichgeschützte Gebiet vor den Fluten der Elbe geschützt werden. Die Verbände erwirtschaften hierbei keine Gewinne. Der Beitrag kommt durch die Maßnahmen direkt der Allgemeinheit zu Gute.

 

Was sind Erschwernisbeiträge?

Ein Erschwernisbeitrag muss vom Mitglied zusätzlich zum normalen Beitrag dann bezahlt werden, wenn die Besonderheiten des Grundstücks zu einem verstärkten oder erhöhten Wasserabfluss führen, denn dadurch entstehen erhöhte Unterhaltungsaufwendungen (z. B. für Pumpkosten, häufigere Unterhaltungsarbeiten o. ä.) beim Verband. Dies ist insbesondere bei so genannten "versiegelten Grundstücken" der Fall. Durch die Verdichtung der Erdoberfläche kann hier das Wasser nicht normal versickern oder verdunsten, wie es bei „grünen“ Grundstücken möglich ist. Die Höhe der Erschwernisbeiträge ist wiederum abhängig vom Versiegelungsgrad. Der Hadelner Deich- und Gewässerverband kann an den Höhen des Erschwernisbeitrages nichts ändern, ihm ist auch kein Ermessen eingeräumt bestimmte Grundstücke mit anderen Erschwernishöhen zu versehen.
Flächennutzung / Erschwernis
Acker, Grünland, Wald etc. / 1-facher ha-Satz, keine Erschwernis
Sportanlage, Park, Spielplatz etc. (leicht versiegelte Flächen) / 1-facher ha-Satz + 1-facher ha-Satz Erschwernis
Bahnverkehr, Straße, Wege etc. (mitteldicht versiegelte Flächen) / 1-facher ha-Satz + 2,5-facher ha-Satz Erschwernis
Gebäude- u. Freiflächen, Parkplatz etc. (stark versiegelte Flächen) / 1-facher ha-Satz + 4-facher ha-Satz Erschwernis

 

Geschäftsstelle

Wasser- und Bodenverbände Otterndorf
Raiffeisenstraße 10
21762 Otterndorf

Tel.: +49 4751 - 9235-0
Fax: +49 4751 - 9235-40
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