Verbandsrecht
Der Hadelner Deich- und Gewässerverband ist nicht nur ein Deichverband gemäß § 7 des Nds. Deichgesetzes, sondern auch ein Unterhaltungsverband nach § 64 des Nds. Wassergesetzes wie auch ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes. In diesen drei Funktionen kümmert sich der Hadelner Deich- und Gewässerverband um den Schutz von Grundstücken vor Sturmflut (einschließlich der Durchführung notwendiger Maßnahmen im Deichvorland), der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung inklusive Unterhaltung und Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen sowie der Herstellung von Gewässern und Anlagen sowie die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung.
Klicken Sie auf eine der unten stehenden Kacheln um weitere Informationen zu den einzelnen Themen zu erhalten: