UHV-Ausschuss
Der Ausschuss des Verbandes ist die gewählte Vertretung der Verbandsmitglieder. Er besteht aus 21 Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind. Die Ausschussmitglieder werden aus den Reihen der Verbandsmitglieder gewählt. Ausschussmitglied kann jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied oder jeder wirtschaftende Pächter eines Grundstücks im Verbandsgebiet, der seinen Wohnsitz im Wahlbezirk hat, werden. Jedes Verbandsmitglied, das Beiträge an den Verband zu leisten hat, hat das Recht selbst oder durch einen Vertreter mitzustimmen. Das Stimmverhältnis ist dem Beitragsverhältnis gleich.
Der Verbandsausschuss entscheidet über die für den Verband wichtigen Belange. Hierzu gehören:
- Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie ihrer Stellvertreter,
- Wahl der Schaubeauftragten,
- Beschlussfassung über Änderungen der Satzung, des Unternehmens, des Plans oder der Aufgaben sowie über die Grundsätze der Geschäftspolitik,
- Beschlussfassung über die Umgestaltung und die Auflösung des Verbandes,
- Festsetzung des Haushaltsplanes sowie von Nachtragshaushaltsplänen,
- Beschlussfassung der Veranlagungsregeln,
- Einspruch gegen eine Zwangsfestsetzung des Haushaltsplanes,
- Entlastung des Vorstandes und des Geschäftsführers,
- Festsetzung von allgemeinen Grundsätzen für Dienst- und Anstellungsverhältnisse und von Vergütungen für Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Verbandsausschusses,
- Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verband,
- Beratung des Vorstandes in allen wichtigen Angelegenheiten,
- Bestellung des Geschäftsführers,
- Beschlussfassung über Beträge mit einem Wert des Gegenstandes von mehr als 75.000,00 EUR,
- Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Geschäftsführers,
- Wahl eines verbandseigenen Prüfungsausschusses,
- Beschlussfassung zur Übernahme der Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung.
Die Mitglieder des Verbandsausschusses werden aus 19 Wahlbezirken gewählt. Sie werden für fünf Jahre gewählt. Die Amtszeit des amtierenden Ausschusses läuft vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023.
Der Ausschuss besteht in dieser Wahlperiode seit dem 1. Januar 2019 aus folgenden Vertretern:
Wahlbezirk I |
Felix Frei, 27476 Cuxhaven |
Wahlbezirk II |
Gerd Böger, 27478 Cuxhaven |
Wahlbezirk III |
Herbert von Seht, 27478 Cuxhaven |
Wahlbezirk IV |
Arnold Buck, 27478 Cuxhaven |
Wahlbezirk V |
Karsten Wohler, 21762 Otterndorf |
Wahlbezirk VI |
Jan-Henning Dittmer, 21763 Neuenkirchen |
Wahlbezirk VII |
Karsten Kamps, 21765 Nordleda |
Wahlbezirk VIII |
Lutz Dankers, 21776 Wanna |
Wahlbezirk IX |
Horst tum Suden, 21775 Ihlienworth |
Wahlbezirk X |
Erhard von Thaden, 21775 Steinau |
Wahlbezirk XI |
Robert Schade, 21775 Odisheim |
Wahlbezirk XII |
Hans-Hinrich Ehmann, 27607 Geestland |
Wahlbezirk XIII |
Hanke Itjen, 27607 Geestland |
Wahlbezirk XIV |
Henning Müller, 27624 Geestland |
Wahlbezirk XV |
Henrik Lippert, 27624 Geestland |
Wahlbezirk XVI |
Cord Dammann, 27624 Geestland |
Wahlbezirk XVII |
Thorsten Hildebrandt, 21769 Armstorf |
Wahlbezirk XVIII |
Manfred Mangels, 21772 Stinstedt-Neubachenbruch |
Wahlbezirk XIX |
Matthias Schult, 27474 Cuxhaven |