Die Verbände haben sich zum 01.01.2022 zum
Hadelner Deich- und Gewässerverband
zusammengeschlossen.
Der Zusammenschluss mit aufsichtsbehördlicher Genehmigung und die Verbandssatzung wurden im Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven [Amtsbl. Lk Cux Nr. 44 v. 2.12.2021 S. 342 ff] bekannt gemacht.
Die Wasser- und Bodenverbände Otterndorf sind nicht eigenständig.
Rechtlich selbstständige Einheiten sind sowohl der Hadelner Deich- und Gewässerverband als Wasser- und Bodenverband wie auch der Wasserversorgungsverband Land Hadeln als Zweckverband.
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Der Hadelner Deich- und Gewässerverband vereint drei große Aufgaben unter einem gemeinsamen Verbandsnamen.
In seiner Funktion als Deichverband gemäß § 7 des Nds. Deichgesetzes (NDG) gewährleistet er den Schutz von Grundstücken vor Sturmflut, einschließlich der Durchführung von notwendigen Maßnahmen im Deichvorland. Ihm ist die Beitragsabteilung I zugeordnet.
In seiner Funktion als Unterhaltungsverband gemäß § 64 des Nds. Wassergesetzes (NWG) unterhält der Hadelner Deich- und Gewässerverband die Gewässer II. Ordnung inklusive der Unterhaltung und dem Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen. Diesem Aufgabenbereich ist die Beitragsabteilung II zugeordnet.
In seiner Funktion als Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserverbandsgesetzes (WVG) obliegt dem Hadelner Deich- und Gewässerverband als 3. Aufgabe die Herstellung und Unterhaltung von Gewässern und Anlagen sowie der Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung. Diesem Aufgabenbereich ist die Beitragsabteilung III zugeordnet.
Der Hadelner Deich- und Gewässerverband dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Er verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst.
Die Geschäftsführung und Verwaltung des Hadelner Deich- und Gewässerverbandes sowie des Wasserversorgungsverbandes Land Hadeln hat ihren Sitz in Otterndorf.
Die Beitragshebung für den Hadelner Deich- und Gewässerverband erfolgt durch die Geschäftsstelle in der Raiffeisenstraße 10, Otterndorf. Die Beiträge werden nach der Fläche der zu entwässernden Grundstücke in dem jeweiligen Verbandsgebiet gehoben. Veranlagungsgrundlage ist immer der Katasterbestand am 01.01. des Jahres, dieser gilt bis zum 31.12. des Jahres.
Die Koordination der Gewässerunterhaltung inkl. des Bauhofs in Bad Bederkesa wird von der Geschäftsstelle Otterndorf aus geleitet.
Die Abrechnung der Trinkwassergebühren für den Wasserversorgungsverband Land Hadeln erfolgt durch die Geschäftsstelle in der Raiffeisenstraße 10, Otterndorf.
Es wird auch die Abrechnung der Abwassergebühren im Auftrag der Stadt Cuxhaven und für den Bereich des innerhalb der Samtgemeinde Land Hadeln liegenden Gebietes der Trinkwasserversorgung durchgeführt.
Der Wasserversorgungsverband Land Hadeln erhebt im Auftrag für die Stadt Cuxhaven die Gebühren für Niederschlagswasser.
Das technische Personal wird von Wanna aus eingesetzt, während die Geschäftsführung und Verwaltung durch die Geschäftsstelle in der Raiffeisenstraße 10, Otterndorf, erfolgt.
Beide Verbände haben eigenes Personal.
Wesentliche Aufgaben der Wasser- und Bodenverbände:
Sowohl die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung für rd. 27.000 Einwohner mit mehr als 10.000 Anschlüssen in einem Hauptrohrnetz von über 430 km über 2 Wasserwerke, als auch die Entwässerung durch Unterhaltung von fast 760 km Gewässern II. Ordnung und III. Ordnung inklusive dem Betrieb von 67 Schöpfwerken und mehr als 90 sonstigen Anlagen wie Siele und Staue zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes gehören dazu. Hierzu muss der von unserem Deichverband zu unterhaltende Elbdeich mit seinen Bauwerken auf einer Länge von 15,4 km unterhalten werden. Darüber hinaus führen wir über ein Kanalnetz von 27,5 km Länge die Abwasserbeseitigung an über 1.000 Abwasseranschlüssen in unseren Klärwerken in den Gemeinden Wanna und Ihlienworth durch.
Wasser- und Bodenverbände Otterndorf
Raiffeisenstraße 10
21762 Otterndorf
Tel.: +49 4751 - 9235-0
Fax: +49 4751 - 9235-40
info@wasser-otterndorf.de
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Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |